Die Gesundheitsakte oder Ihr aktuelles Gesundheitstagebuch?
Die Krankenkassen sind verpflichtet Ihnen ab 2021 Ihre Gesundheitsakte zur Verfügung zu stellen. Es sind die Daten der Vergangenheit die natürlich bei aktuellen Entscheidungen herangezogen werden können. Andererseits stellt sich die Frage, wie aktuell die Daten tatsächlich sind. Desweiteren stellt sich die Frage, ob Sie bereits eine nennenswerte Patientenakte haben, oder dass Sie das in diesem Umfang garnicht wollen.